Carport Baugenehmigung Bayern – Das müssen Sie wissen und beachten!
Um ein Carport zu Errichten, braucht es meist eine Baugenehmigung. In Bayern kann ein Carport unter bestimmten Vorgaben auch ohne Genehmigung errichtet werden. Wir zeigen Ihnen wie Sie sich den bürokratischen Aufwand ersparen und wenn Sie ein genehmigungspflichtiges Carport planen, wie Sie dann am einfachsten zu einer Baugenehmigung kommen.
Ohne Genehmigung in Bayern ein Carport errichten?
Wer in Bayern ein Carport mit Baugenehmigung errichten will, der sollte für diesen Prozess etwas Zeit und auch Kosten einplanen. Wer diesen Prozess übergehen und seinen Plan von einem Carport schnell umsetzen möchte, der kann unter Einhaltung folgender Richtlinien sein Carport ohne Baugenehmigung errichten. Auch wenn alle Vorgaben eingehalten werden, sollten Sie nicht darauf verzichten Ihr Bauvorhaben beim zuständigen Bauamt zu melden und sich Ihr Vorhaben zumindest mündlich bestätigen zu lassen. Wenn Sie folgende Punkte einhalten, müssen Sie ein Baugenehmigungsverfahren nicht einleiten lassen (Vollständigkeit & Rechtsgültigkeit nicht garantiert):
- Das Carport darf nicht Bestandteil eines größeren Bauvorhabens sein
- Es darf max. 50m² Grundfläche einnehmen
- Die max. Höhe von 3m darf nicht überschritten werden
- Der Abstand des Carports zur nächsten Grundgrenze darf nicht weniger als 8m betragen
- Es muss den Bestimmungen eins gültigen Bebauungsplan entsprechen
- Das Carport muss nach aktuellem Gesetz zulässig sein
- Genau nach Ihren Vorstellungen
- Nach Maß erhältlich
- Individuelles Angebot anfordern
Wann brauche ich eine Baugenehmigung für mein Carport in Bayern?
Immer dann, wenn Sie die genannten Vorschriften nicht einhalten können oder wollen, brauchen Sie in Bayern eine Baugenehmigung. Fragen Sie dazu am besten bei Ihrem zuständigem Bauamt in Bayern nach, diese können Ihnen zu allen spezifischen Fragen eine genaue Auskunft geben.
Eine Bauanzeige ist für jedes, auch nicht genehmigungspflichtige, Bauvorhaben bzw. Carport rechtlich vorgeschrieben. Dabei handelt es sich lediglich um eine formlose Mitteilung über Ihr Projekt an das zuständige Bauamt. Damit haben diese die Möglichkeit bei nicht Einhaltung der Richtlinien einzuschreiten und den Bau zu verhindern.
Vorgangsweise für eine Carport Baugenehmigung in Bayern
Bis zur Baugenehmigung ist es etwas an bürokratischem Aufwand nötig, auch die Kosten sollten Sie nicht unterschätzen. Die folgenden Unterlagen gehören dem Bauamt bereitgestellt, damit diese Ihren Antrag überprüfen und ggf. genehmigen können.
- Bauantragsformular
- Flurkarte 1:500, nicht älter als 6 Monate
- Bauzeichnung
- Baubeschreibung
- Lageplan des Baugrundstücks
- Baugenehmigungsverfahren für die Statik + Unterschrift des Verfassers
- Angabe der Eigentümer der Nachbargrundstücke (mit Flurstücknummer, sowie Name und Anschrift)
Bauantragsformulare und Dokumente für eine Carport Baugenehmigung in Bayern
Wie bei jedem genehmigungspflichtigen Bauvorhaben, müssen Sie für das Erhalten der Baugenehmigung einige Formulare ausfüllen. Das Bayrische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr stellt diese Formulare online zur Verfügung.
Bauantragsformulare für eine Baugenehmigung in Bayern
Was muss ich alles dem Bauamt übermitteln?
Dem Bauamt muss vor Beginn der Prüfung der Genehmigung einiges an Dokumenten übermittelt werden. Diese müssen Sie allesamt 2 mal bereitstellen jeweils mit originaler Unterschrift. Sie dürfen das Dokument nicht nur einmal unterschreiben und dieses dann kopieren.
Haben Sie alle nötigen Unterlagen übermittelt, wird es ein wenig an Zeit brauchen, bis diese geprüft und an die jeweils Zuständigen weitergeleitet werden.
Auch wenn in Bayern ohne Genehmigung gebaut werden darf, muss einiges beachtet werden
Ein Carport kann in Bayern ohne großen Aufwand verfahrensfrei errichtet werden, trotzdem müssen die vorgegebenen Richtlinien unbedingt eingehalten werden.
Ihr Carport wird dann zwar nicht direkt von der Baubehörde kontrolliert, aber wenn sich irgendwann herausstellt, dass es nicht nach den Vorschriften errichtet wurde, droht Ihnen der Abbau. Auf eine Bauanzeige dürfen Sie auch nicht verzichten, wenn keine Genehmigung erforderlich ist.
Bei Grenzbebauung auch mit dem Nachbarn sprechen
Wenn Sie in Bayern wohnen, können Sie unter Einhaltung bestimmter Richtlinien ohne Baugenehmigung ein Carport errichten. Diese sind aber relativ streng. Sie planen eine Grenzbebauung, dann müssen Sie auch auf jeden Fall das Einverständnis Ihres Nachbarn einholen um rechtlich keine Probleme zu bekommen.
Sind Sie nur dazu verpflichtet für Ihr Vorhaben eine Bauanzeige abzugeben, müssen Sie Ihren Nachbar bei Bebauung der Grenze trotzdem informieren und brauchen eine schriftliche Einverständniserklärung. Benötigen Sie eine Genehmigung, bringt es so oder so nichts wenn Sie Ihren Nachbar nicht informieren, denn der wird dann vom Bauamt über Ihr Bauvorhaben informiert. Der muss diesem dann zustimmen, ansonsten wird es keine Genehmigung geben.
Weiterführende Links
Bauantragsformulare für eine Baugenehmigung in Bayern
Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen
Verfahrensfreie Bauvorhaben
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