Carport Baugenehmigung Sachsen – Das müssen Sie wissen und beachten!
Seit einigen Jahren ist es auch in Sachsen erlaubt ein Carport ohne Baugenehmigung zu errichten. Dazu sind aber einige Richtlinien zu beachten, um sich Kosten und den bürokratischen Aufwand zu ersparen. Trotzdem ist es zwingend notwendig, bei der zuständigen Baubehörde in Sachsen eine Bauanzeige aufzugeben. Wir zeigen Ihnen wie Sie Ihr Carport ohne großen Aufwand errichten und die Anforderungen einhalten können.
Carport ohne Baugenehmigung in Sachsen errichten
Grundsätzlich ist eine Carport Baugenehmigung in Sachsen erst notwendig, wenn 50m² eingenommene Grundfläche dafür benötigt. Auch wenn alle folgenden Richtlinien eingehalten werden, sollte man sich in Bezug auf Denkmal- und Naturschutz beraten lassen um auch hier rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Wenn Sie folgende Punkte einhalten, müssen Sie ein Baugenehmigungsverfahren nicht einleiten lassen (Vollständigkeit & Rechtsgültigkeit nicht garantiert):
- Max. 50m² eingenommene Grundstücksfläche (in machen Regionen 40m²)
- Eine Mindestlänge von: 5m
- Eine Mindestbreite von: 2,5m
- Mindestens 5 Prozent Steigung bei Zufahrt (falls vorhanden/geplant)
- Einverständnis der Nachbarn, deren Rechte betroffen sein können
- Der Carport muss gänzlich auf dem Grundstück gebaut werden
Wann brauche ich eine Baugenehmigung für mein Carport in Sachsen?
Immer wenn Sie ein Carport in Sachsen errichten wollen, welches nicht den Richtlinien entspricht, brauchen Sie eine Baugenehmigung. Vom zuständigen Bauamt bekommen Sie die nötigen Informationen welche Sonderregelung in Ihrer Region gelten könnten. Grundsätzlich sollten die genannten Vorgaben in Sachsen gültig sein. Auch wenn Sie alle Richtlinien einhalten und keine Baugenehmigung benötigen, dürfen Sie nicht auf eine Bauanzeige verzichten.
Diese Bauanzeige kann auch formlos geschehen, wichtig ist nur das diese gemacht wird. Auch wenn einem das Verfahren einer Baugenehmigung erspart bleibt, sollte man auf keinen Fall auf die Anzeige verzichten.
Vorgangsweise für eine Carport Baugenehmigung in Sachsen
Um in Sachsen an eine Baugenehmigung für Ihr Carport zu gelangen müssen Sie einige Unterlagen beim zuständigen Bauamt abgeben. Für einen reibungslosen Ablauf kontaktieren Sie Ihre Baubehörde und ersuchen um Zusendung der benötigten Formulare. Wir geben Ihnen einen kleinen Überblick darüber, welche Dokumente Sie bereitstellen müssen (Vollständigkeit nicht garantiert):
- Bauantragsformular
- Flurkarte 1:500, nicht älter als 6 Monate
- Bauzeichnung
- Baubeschreibung
- Lageplan des Baugrundstücks
- Baugenehmigungsverfahren für die Statik + Unterschrift des Verfassers
- Angabe der Eigentümer der Nachbargrundstücke (mit Flurstücknummer, sowie Name und Anschrift)
Abgabe der nötigen Unterlagen für eine Carport Baugenehmigung
Die Dokumente/Unterlagen für Ihr Bauvorhaben bzw. Carport müssen beim zuständigen Bauamt oder Gemeinde in zweifacher Ausfertigung abgegeben werden. Diese leiten dann Ihren Antrag an die zuständigen Behörden weiter. Versichern Sie sich, dass wirklich alle notwendigen Unterlagen abgegeben wurden, ansonsten verzögert sich die Genehmigung um evtl. 1-2 Wochen. Sie müssten auch schriftlich informiert werden, wenn eine Entscheidung getroffen wird.
Mit dem Bau Ihres Carports, müssen Sie solange warten, bis die Baugenehmigung dafür erteilt wurde. Es ist nicht erlaubt schon vor Bewilligung mit dem Errichten zu beginnen.
Bauanzeige für Ihr Carport in Sachsen
Wenn Sie alle vorgegebenen Richtlinien einhalten, müssen Sie trotzdem eine Bauanzeige aufgeben. Diese muss innerhalb von 4 Wochen entweder genehmigt oder nicht genehmigt werden. Geschieht dass nicht in dem genannten Zeitraum, gilt das Bauvorhaben automatisch als genehmigt. Melden Sie Ihr Bauvorhaben garnicht müssen Sie Ihr Carport gegebenenfalls wieder abbauen.
Wie lange dauert die Ausstellung der Baugenehmigung
Vorausgesetzt, alle notwendigen Dokumente und evtl. auch Einverständnisse wurden ordnungsgemäß dem zuständigen Bauamt übermittelt, sollte die Bearbeitung des Antrages nur wenige Wochen dauern. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, sollten Sie vorher alle benötigten Formulare und Informationen vom Bauamt anfordern.
Die Kosten für eine Carport Baugenehmigung in Sachsen
Diese sind in Sachsen ähnlich wie in andern Bundesländern. Jedoch haben Sie hier die Möglichkeit Ihr Carport auch ohne Baugenehmigung zu errichten und dadurch Geld & Aufwand zu sparen.
Die Kosten für die Baugenehmigung können sich von 0 EURO bis 650 EURO erstrecken. Eine genaue Auskunft darüber ist leider nicht möglich, da die Kosten dafür von Ihrem Wohnort abhängig sind.
In den meisten Bundesländern sind die Kosten für die benötigte Baugenehmigung aber relativ überschaubar und sollten Ihren Plan eines neuen Carports nicht behindern.
Besprechen Sie Ihr Vorhaben auch mit Ihrem Nachbar
In Sachsen haben Sie einige Freiheiten was das Errichten eines Carports ohne Baugenehmigung betrifft. Sie planen eine Grenzbebauung, dann müssen Sie aber auch auf jeden Fall das Einverständnis Ihres Nachbarn einholen um rechtlich keine Probleme zu bekommen.
Sie sollten sich dieses Einverständnis unbedingt schriftlich bestätigen lassen. Gibt es keine Unterschrift, könnte er das Abbauen Ihres Carports einfordern lassen. Wer einiges an Energie und Kosten in den Aufbau seines eigenen Carports investiert, der will auf keinen Fall dieses nach kurzer Zeit wieder abbauen müssen.
Weiterführende Links
Verfahrensfreie Bauvorhaben in Sachsen
Merkblatt für Antrag auf Baugenehmigung für Garagen / Carport
Sächsische Bauordnung (SächsBO)
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