Carport Baugenehmigung Rheinland-Pfalz – Das müssen Sie wissen und beachten!
Wer in Rheinland-Pfalz ein Carport errichten will, braucht nicht zwingen eine Baugenehmigung. Seit 1998 dürfen auch in diesem Bundesland Gebäude unter bestimmten Richtlinien genehmigungsfrei gebaut werden. Wir zeigen Ihnen auf was Sie achten müssen, damit Sie Ihr Carport ohne Baugenehmigung in Rheinland-Pfalz aufbauen können. Auf eine Bauanzeige sollte aber in keinem Fall verzichtet werden.
Carport ohne Baugenehmigung in Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz kann ein Carport ohne Baugenehmigungsverfahren errichtet werden. Dazu sind bestimmte Vorgaben einzuhalten, ansonsten kommt man um die Genehmigung nicht herum. Auch wenn alles eingehalten wird, muss eine Bauanzeige aufgegeben werden. Diese Anzeige muss auch bestätigt werden, es wird dabei aber nicht direkt ein Verfahren eröffnet. Wenn Sie folgende Punkte einhalten, müssen Sie ein Baugenehmigungsverfahren nicht einleiten lassen (Vollständigkeit & Rechtsgültigkeit nicht garantiert):
- Max. 50m² eingenommene Grundstücksfläche
- Maximale Wandhöhe: 3,20m – mit Dach max. 4m
- Wird es an einer Grundstücksgrenze errichtet, darf es 12m Länge(Tiefe) nicht überschreiten
- Maximale Länge zusammen an allen Grenzen: 18m
- Zu Nachbargrenzen müssen mind. 3m Abstand gegeben sein
Carport in Rheinland-Pfalz mit bis zu 50m² ohne Baugenehmigung errichten
Geringfügige bauten können in Rheinland-Pfalz in den meisten Fällen ohne Genehmigungsverfahren errichtet bzw. gebaut werden. Damit werden den Häuslbauern und Grundbesitzern einige Freiheiten geboten um Ihre Grundfläche zu verschönern. Kleine Nebengebäude mit bis zu 50m² Fläche erfordern unter Einhaltung der anderen Richtlinien keine Genehmigung.
Somit können beispielsweise auch kleine Gartenhütten, Gewächshäuser oder Sommerküchen ohne großen bürokratischen Aufwand im Garten platziert werden. Aber auch wenn man diese Bauvorhaben ohne Genehmigung umgesetzt kann, muss man dabei die Rechte der Nachbarn & die Branschutzbestimmungen einhalten.
Einzel- & Doppelcarport ohne Genehmigungsverfahren möglich
Aufgrund der relativ lockeren Richtlinien bezüglich der Carport Größe, können auch Doppelcarports ohne Bewilligung in Rheinland-Pfalz errichtet werden. Für ein Doppelcarport sollten bei 2 normalen PKW’s die Maße von 6x6m vollkommen ausreichen.
Für ein Einzelcarport brauchen Sie keine Baugenehmigung, da dies niemals die dafür vorgeschriebenen 50m² erreichen wird. Ein mittelgroßes Auto kann in ein 3x5m großes Carport ohne Bedenken eingeparkt und geschützt werden. Hier können Sie die genauen Maße für Ihre Carport berechnen: Carport Maße Rechner.
Was wenn ich die Richtlinien für ein Carport ohne Baugenehmigung nicht einhalten kann?
Wenn Sie die Richtlinien nicht einhalten können müssen Sie leider eine Genehmigung bei Ihrem zuständigen Bauamt anfordern. Dazu müssen Sie die nötigen Unterlagen (Informationen dazu erhalten Sie direkt bei der Baubehörde) bereitstellen und darauf hoffen, dass Ihr Bauantrag genehmigt wird.
Da es sich bei einem Carport meist um ein relativ einfaches und gängiges Projekt handelt, stehen die Chancen sehr groß das dieses auch genehmigt wird. Ein Carport welches nicht den Richtlinien entspricht, ohne Baugenehmigung zu errichten, ist keine gute Idee. Es drohen einem Geldstrafen und auch der Abbau.
Bauanzeige für Ihr Carport in Rheinland-Pfalz
Wenn Sie alle vorgegebenen Richtlinien einhalten, müssen Sie trotzdem eine Bauanzeige aufgeben. Diese muss innerhalb von 4 Wochen entweder genehmigt oder nicht genehmigt werden. Geschieht dass nicht in dem genannten Zeitraum, gilt das Bauvorhaben automatisch als genehmigt. Melden Sie Ihr Bauvorhaben garnicht müssen Sie Ihr Carport gegebenenfalls wieder abbauen.
Unbedingt vor Baubeginn über Sonderregelungen informieren
Leider gelten bei geringfügigen Bauten in vielen Orten Sonderregelungen bzw. wollen die zuständigen Baubehörden dann noch das letzte Wort haben. Um zu vermieden, dass man gegen eine Sonderregelung in Rheinland-Pfalz verstößt, sollte man sich alle Informationen vorher von der zuständigen Behörde einholen.
Auch auf eine Bauanzeige darf nicht verzichtet werden. Diese ergibt die Möglichkeit noch einschreiten zu können, falls Ihr Bauvorhaben gegen eine Sonderregelung verstößt oder nicht den Richtlinien für ein genehmigungsfreies Carport entspricht.
Auch ohne Genehmigung das in Rheinland-Pfalz geltende Nachbarschaftsrecht beachten
Auch wenn keine Genehmigung für Ihr Carport benötigt wird, müssen Sie die Rechte Ihrer Nachbarn beachten. So sollten Sie bsp. bei einer Grenzbebauung auf die Festlegungen im Bebauungsplan achten oder Ihren Nachbar um sein Einverständnis bitten.
Eine Einverständniserklärung schriftlich zu erhalten ist immer ratsam, ansonsten können bei Streitigkeiten in der Zukunft dadurch Probleme für Sie entstehen. Haben Sie die Einverständnis nicht schriftlich, kann der Nachbar den Abbau Ihrer Überdachung einfordern.
Weiterführende Links
Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
Baurechtliche Vorschriften in Rheinland-Pfalz
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