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Carport Baugenehmigung Mecklenburg-Vorpommern

Carport Baugenehmigung Mecklenburg-Vorpommern – Das müssen Sie wissen und beachten!

Carport Baugenehmigung Mecklenburg-Vorpommern
Sie können in Mecklenburg-Vorpommern ein Carport ohne Baugenehmigung errichten, eine Bauanzeige muss aber trotzdem getätigt werden. Wenn bestimmte Richtlinien eingehalten werden, erspart man sich die Bürokratie und die Kosten eines Baugenehmigungsverfahren. Wir zeigen Ihnen auf was Sie achten müssen und wie Sie ganz einfach Ihr neues Carport auf Ihrem Grundstück errichten können.
 

Carport ohne Baugenehmigung in Mecklenburg-Vorpommern errichten

Ein Carport ohne Baugenehmigung zu errichten erspart einem einiges an Arbeit & Zeit & das ist zum Glück in Mecklenburg-Vorpommern, in den meisten Regionen, ohne Probleme möglich. Dabei sind aber einige Richtlinien einzuhalten. Es werden einem viele Freiheiten geboten und man kann, bei Einhaltung der Vorgaben, sich den Bürokratischen Aufwand und einige Kosten sparen. Wenn Sie folgende Punkte einhalten, müssen Sie ein Baugenehmigungsverfahren nicht einleiten lassen (Vollständigkeit & Rechtsgültigkeit nicht garantiert):
 

  • Max. 30m² eingenommene Grundstücksfläche
  • Maximale Höhe: 3m
  • Es muss den Festlegungen im Bebauungsplan entsprechen
  • Direkt an einer Grundstücksgrenze dürfen max. 9m bebaut werden
  • Insgesamt an Gründstücksgrenzen dürfen max. 15m bebaut werde

 

Carport Baugenehmigung in Mecklenburg-Vorpommern bei über 30m²?

Doppelcarport Baugenehmigung
Überschreitet Ihr Bauvorhaben die Richtlinien für die max. Größe bei einem genehmigungsfreien Carport? Dann müssen Sie in Mecklenburg-Vorpommern ein Genehmigungsverfahren einleiten lassen. Dazu melden Sie Ihr Vorhaben, dass Sie ein Carport errichten wollen, bei Ihrem zuständigen Bauamt an.

Das Bauamt kann Ihnen die nötigen Formulare bereitstellen und Sie darüber informieren welche Dokumente benötigt werden. Erkundigt man sich im Vorhinein schon über die Wünsche der Bauaufsichtsbehörden erspart man sich einiges an Arbeit und auch Zeit. Denn wird eine Unterlage vergessen, kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Antrages kommen, das kann auch mit Kosten verbunden sein.
 

Welche Unterlagen sind in Mecklenburg-Vorpommern dem Bauamt bereitzustellen?

In fast allen Orten werden die selben Unterlagen für ein Genehmigungsverfahren benötigt. Es können aber trotzdem kleine Unterschiede herrschen, weil in manchen Orten für Carports Sonderregelungen gelten. Deshalb ist es so wichtig, sich vorher darüber zu informieren was genau für den Antrag benötigt wird. Grundsätzlich wird vom Bauamt folgendes benötigt:

  • Bauantragsformular
  • Flurkarte 1:500, nicht älter als 6 Monate
  • Bauzeichnung
  • Baubeschreibung
  • Lageplan des Baugrundstücks
  • Baugenehmigungsverfahren für die Statik + Unterschrift des Verfassers
  • Bei Grenzbebauung: Angabe Eigentümer der Nachbargrundstücke (ggf. auch Einverständniserklärung)

 

Wo werden die Unterlagen in Mecklenburg-Vorpommern abgegeben?

Carport Dokumente
Die Dokumente/Unterlagen für Ihr Bauvorhaben bzw. Carport müssen beim zuständigen Bauaufsichtsbehörden oder Gemeinde in zweifacher Ausfertigung abgegeben werden. Diese leiten dann Ihren Antrag an die zuständigen Behörden weiter. Versichern Sie sich, dass wirklich alle notwendigen Unterlagen abgegeben wurden, ansonsten verzögert sich die Genehmigung um evtl. 1-2 Wochen. Sie müssten auch schriftlich informiert werden, wenn eine Entscheidung getroffen wird.

Mit dem Bau Ihres Carports, müssen Sie solange warten, bis die Baugenehmigung dafür erteilt wurde. Es ist nicht erlaubt schon vor Bewilligung mit dem Errichten zu beginnen.
 

Muss mein Nachbar dem Bau meines Carports zustimmen?

Wie in jedem Bundesland müssen auch in Mecklenburg-Vorpommern die Rechte der Nachbarn bzw. des Nachbar beachtet werden. Wenn Sie sich an alle Vorschriften für ein genehmigungsfreies Carport einhalten, dann dürfen Sie auch eine Carport Grenzbebauung durchführen.

Sie wollen aber ein größeres Carport errichten und/oder können die Richtlinien nicht einhalten? Dann brauchen Sie auf jeden Fall eine Einverständniserklärung (schriftlich) vom Nachbar dessen Rechte von Ihrem Bau betroffen sind. Nicht zu Fragen bringt auch nichts, denn bei der Prüfung Ihres Antrags wird Ihr Nachbar über das Bauvorhaben informiert.
 

Bei einem kleinen Carport reicht in Mecklenburg-Vorpommern eine Bauanzeige

Es soll ein Carport mit höchstens 30m² und max. höhe von 3m errichtet werden, dann müssen Sie Ihr zuständiges Bauamt lediglich darüber informieren. Sie können das schriftlich erledigen, dabei muss auf keinerlei Formalitäten geachtet werden. Sind Sie sich nicht sicher ob Ihr Carport den Vorgaben entspricht, können Sie eine Bauanzeige abgeben (Skizze & Baubeschreibung)

Das Bauamt über Ihr Vorhaben zu informieren muss auf jeden Fall gemacht werden. Aus dem Grund, dass sie falls Ihr Bauvorhaben gegen Sonderregelungen verstößt oder sie den Bau verhindern wollen noch eingreifen können.
 
 
 
 

Weiterführende Links


Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)* in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015
Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern 2015
 
 

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