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Carport Baugenehmigung Hessen

Carport Baugenehmigung Hessen – Das müssen Sie wissen und beachten!

Carport Baugenehmigung Hessen
Sie möchten wissen, ob man in Hessen ein Carport auch ohne Baugenehmigung errichten kann oder wie man diese erhält? Wir zeigen Ihnen auf was sie achten müssen und welche Richtlinien in Hesse gelten. Grundsätzlich gilt, dass ein Carport auch ohne Genehmigungsverfahren errichtet werden kann und kein großer bürokratischer Aufwand nötig ist. Man sollte aber auch beachten, dass in Hessen in einen Regionen und Orte Sonderregelungen gelten. Diese Informationen sollte man sich vor dem Errichten des Carports einholen.
 

Carport ohne Baugenehmigung in Hessen errichten

In Hessen kann ein Carport in den meisten Regionen ohne Probleme nicht genehmigungspflichtig errichtet werden. Dabei sind einige Richtlinien zu beachten, auf eine Bauanzeige sollte man aber nicht verzichten. Bei Einhaltung der Vorgaben erspart man sich den bürokratischen Aufwand und einiges an Kosten. Man hat bei Bauvorhaben viel größere Spielräume und eigene Entscheidungsfreiheiten als in anderen Bundesländern. Früher durfte das Carport nicht größer als 30m² sein, seit 2010 dürfen aber bis zu 50m² genehmigungsfrei genutzt werden. Halten Sie sich an diese Vorschriften, brauchen Sie keine Genehmigung (Vollständigkeit & Rechtsgültigkeit nicht garantiert):
 

  • Max. 50m² eingenommene Grundstücksfläche (in manchen Regionen 20-40m²)
  • Maximale Höhe: 3m
  • Die Zufahrt muss mindestens 2,75m breit sein
  • An der Nachbargrenze max. 25m²
  • Es muss den Festlegungen im Bebauungsplan entsprechen
  • Zu öffentlichen Straßen müssen mind. 3m Abstand gegeben sein

 

Wann brauche ich eine Baugenehmigung für mein Carport in Hessen?

Carport Genehmigung Hessen freistehendImmer wenn Sie die genannten Vorgaben nicht einhalten können, sind Sie dazu verpflichtet eine Baugenehmigung anzufordern. Da in Hessen auch in den verschiedenen Regionen andere Richtlinien gelten, sollten Sie sich bei Ihrem zuständigen Bauamt beraten lassen.

Auch wenn Sie unter bestimmten Voraussetzungen in Hessen auf die Baugenehmigung für ein Carport verzichten können, sind Sie dazu verpflichtet Ihr Bauvorhaben der Baubehörde mitzuteilen. Der Grund dafür ist, dass diese einschreiten können falls Ihr Vorhaben nicht gewünscht ist.
 
Diese Bauanzeige kann auch formlos geschehen, wichtig ist nur das diese gemacht wird. Auch wenn einem das Verfahren einer Baugenehmigung erspart bleibt, sollte man auf keinen Fall auf die Anzeige verzichten.
 

Vorgangsweise für eine Carport Baugenehmigung in Hessen

Am Weg bis hin zur Genehmigung sind einige bürokratische Erledigungen notwendig. Wenn einige Dokumente vergessen werden abzugeben, wird das Verfahren unnötig verlängert. Deshalb ist es wichtig im Vorhinein sich beim zuständigen Bauamt darüber zu informieren welche Unterlagen genau benötigt werden. Welche Dokumente normalerweise angefordert werden sehen Sie in dieser Liste (Vollständigkeit nicht garantiert):

  • Bauantragsformular
  • Flurkarte 1:500, nicht älter als 6 Monate
  • Bauzeichnung
  • Baubeschreibung
  • Lageplan des Baugrundstücks
  • Baugenehmigungsverfahren für die Statik + Unterschrift des Verfassers
  • Angabe der Eigentümer der Nachbargrundstücke (mit Flurstücknummer, sowie Name und Anschrift)

 

Bestimmungen für eine Bebauung der Grenze in Hessen

Hessen Carport Bebauung der Grenze
Bei einem verfahrenspflichtigen Carport müssen Sie einen Abstand von mindestens 9m zur Grenze einhalten. Können Sie alle Anforderungen für eine genehmigungsfreie Unterstellung erfüllen, müssen Sie diese Abstände nicht einhalten.

Bei einer Carport Grenzbebauung müssen Sie die Einverständnis Ihres Nachbarn einholen. Das bleibt Ihnen nur erspart, wenn eine Bebauung der Grenze im Bebauungsplan festgelegt ist. Ohne Einverständnis kann Ihr Nachbar den Abbau bzw. Rückbau Ihres Carports fordern.
 

Genehmigungsfrei aber nicht ohne formlose Bauanzeige

Auch wenn Ihr Bauvorhaben laut der hessischen Bauverordnung verfahrensfrei umgesetzt werden darf muss das zuständige Bauamt trotzdem darüber informiert werden. Dies geschieht mit einer formlosen Bauanzeige inkl. Skizze und kurzer Beschreibung Ihres Vorhabens.

Das dient lediglich dazu, dass das Bauamt einschreiten könnte falls Ihr Carport gegen eine Sonderregelung verstößt oder sie den Bau verhindern wollen. Geben Sie keine Bauanzeige ab, droht Ihnen bei nicht-einhaltung der Vorschriften eine Geldstrafe und/oder der Abbau.

 

Geräteraum im/am Carport ohne Baugenehmigung in Hessen möglich?

Grundsätzlich ist es auch möglich ohne Baugenehmigung in bzw. an sein Carport einen Geräteraum zu bauen. Es müssen dabei aber die geltenden Richtlinien und Sonderregelungen der Gemeinde eingehalten werden. Die Größe des Bauvorhabens darf insgesamt nicht die eines verfahrensfreies überschreiten (Größe Carport + Größe Geräteraum)

Wichtig dabei ist auch, dass der Geräteraum kein Aufenthaltsraum ist oder als solcher gelten könnte. Er sollte gerade groß genug sein um ein paar Dinge darin verstauen zu können.
 
 
 

Weiterführende Links


Leitfaden zur Errichtung Carports
Hessische Bauordnung (HBO) (7. Juli 2018)
 
 

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