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Terrassenüberdachung Baugenehmigung Bayern

Terrassenüberdachung Baugenehmigung Bayern – Das müssen Sie wissen!

Terrassenüberdachung Baugenehmigung Bayern
Viele entscheiden sich für eine Überdachung um die Terrasse das ganze Jahr über benutzen zu können. Mit Seitenwänden kann man für zusätzlichen Schutz vor Wind & mit einer Markise für zusätzliche Beschattung sorgen. Aber wie ist es mit der Terrassenüberdachung Baugenehmigung in Bayern? Ob Sie für Ihr Vorhaben überhaupt eine Genehmigung benötigten oder was es dabei zu beachten gibt haben wir für Sie zusammengefasst.

 

Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung in Bayern?

Wenn Sie Ihren Plan von einer Terrassenüberdachung schnell umsetzen & auf eine Baugenehmigung in Bayern verzichten wollen, dann müssen Sie bestimmte Richtlinien einhalten. Wie in vielen Bundesländern, ist es auch in Bayern möglich eine Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung zu errichten. Grundsätzlich besagt die Begrenzung, dass eine genehmigungsfreie Terrassenüberdachung in Bayern die Fläche von 30 m² (in manchen Orten bis zu 50 m²) nicht überschreiten darf. Auch für Tiefe die Tiefe gibt es eine Vorschrift: maximal 3 m.

Man sollte sich aber desto trotz unbedingt vor Baubeginn bei der zuständigen Baubehörde über die geltenden Vorschriften informieren. In manchen Regionen in Bayern dürfen Terrassenüberdachungen unter folgenden Voraussetzungen ohne Genehmigung errichtet werden (Vollständigkeit & Rechtsgültigkeit nicht garantiert):

  • Maximale Größe der Terrassenüberdachung 30 m² (in manchen Orten 50 30m²
  • Tiefe maximal 3 m
  • Zu Nachbargrenzen müssen Abstände eingehalten werden

Welche Richtlinien bei einem einer Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung in Bayern einhalten müssen, können Sie bei Ihrem zuständigen Bauamt erfahren. Diese geben Ihnen die nötige Auskunft und können Ihnen auch behilflich sein wenn Sie eine Baugenehmigung benötigen.

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Wann wird eine Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung in Bayern benötigt?

Terrassenüberdachung Baugenehmigung Bayern
Wenn Sie die Richtlinien für eine verfahrensfreie Terrassenüberdachung in Bayern nicht einhalten können oder wollen, müssen Sie einen Bauantrag stellen. Der Aufwand dafür entpuppt sich meist als nicht so aufwändig und mit bürokratischer Arbeit verbunden als gedacht. Oft können Sie schnell zu Ihrer Terrassenüberdachung Baugenehmigung gelangen, wenn Sie die angeforderten Dokumente und einige Skizze + Dokumente des Herstellers zur Verfügung stellen.

Terrassenüberdachungen werden wie in jedem Bundesland Deutschlands auch in Bayern sehr häufig errichtet und gehören in Ihrem zuständigen Bauamt zur Tagesroutine. Wenn Sie die Genehmigung für Ihre Vorstellungen der Terrassenüberdachung nicht bekommen, besteht immer noch die Möglichkeit eine verfahrensfreie Überdachung zu errichten.

Grundsätzlich sind in Deutschland meist folgende Dinge, für einen Bauantrag notwendig:
(Vollständigkeit & Rechtsgültigkeit nicht garantiert)

  • Bauzeichnung
  • Flurkarte (nicht älter als 6 Monate)
  • Lageplan des Baugrundstücks
  • Baubeschreibung
  • Statik-Verfahren + Unterschrift des Erstellers
  • Bekanntgabe der Inhaber der Nachbargrundstücke

Meistens sind dieser Dokumente in zweifacher- oder dreifacher- Ausführung beizulegen.
 

Terrassenüberdachung Abstand zu Grundstücksgrenzen in Bayern

Auch in Bayern müssen vor der Errichtung einer Terrassenüberdachung, wenn eine Grenzbebauung geplant ist, die Nachbarn über das Vorhaben informiert werden. Meist bleibt einem dies aus, wenn die Überdachung mehr als 3 m von der Grundstücksgrenze entfernt montiert werden soll. Sprechen sie darüber am besten mit Ihrem zuständigen Bauamt und lassen Sie sich über die Mindestabstände beraten.

Wenn Sie eine Einverständnis Ihres Nachbars brauchen um Ihre gewünschte Terrassenüberdachung umsetzen zu können, sollte Sie sich diese unbedingt schriftlich einholen.

 
 
 

Weiterführende Links


Bayerische Bauordnung und Vollzugshinweise
Bayerische Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (pdf)
 
 

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