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Terrassenüberdachung Baugenehmigung Bremen

Terrassenüberdachung Baugenehmigung Bremen – Das müssen Sie wissen!

Terrassenüberdachung Baugenehmigung Bremen
Wer die Vorteile einer überdachten Terrasse genießen möchte, muss sich lieder auch mit dem Theme Terrassenüberdachung Baugenehmigung in Bremen beschäftigen. Wir zeigen Ihnen ob Sie Ihren Schutz vor Sicht-, Wind & Sonne auch ohne Genehmigung in Bremen errichten dürfen. Welche Unterlagen Sie für eine Baugenehmigung benötigen & alle Informationen + Tipps die Sie für das Verfahren benötigen.

 

Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung in Bremen?

Wie in jedem Bundesland Deutschland gibt es auch in Bremen in Bezug auf die Terrassenüberdachung Baugenehmigung eigene Vorschriften & Richtlinien. Grundsätzlich dürfen Sie in bremen eine Überdachung der Terrasse bis max. 30 m² ohne Baugenehmigung errichten. Dabei müssen aber auch alle anderen relevanten Vorgaben bez. Denkmalschutz, Brandschutz & weiterem eingehalten werden.

In manchen Orten in Bremen gilt noch zusätzlich, dass die Terrassenüberdachung nur eine maximale Tiefe von 3 m erreichen darf. Um die nötigen Informationen zu einem verfahrensfreien Bauvorhaben zu erhalten, kontaktieren Sie bitte Ihr zuständiges Bauamt.

Auch wenn Sie Ihre Terrassenüberdachung in Bremen ohne Baugenehmigung errichten wollen, sollten Sie sich aber desto trotz unbedingt vor Baubeginn bei der zuständigen Baubehörde über die geltenden Vorschriften informieren. In manchen Regionen in Bremen dürfen Terrassenüberdachungen unter folgenden Voraussetzungen ohne Genehmigung errichtet werden (Vollständigkeit & Rechtsgültigkeit nicht garantiert):

  • Die Terrassenüberdachung darf max. 30 m² groß sein (in machen Regionen 40-50 m²)
  • Einverständnis der Nachbarn, deren Rechte betroffen sein können
  • Tiefe von max. 3 m

Wie bereits erwähnt, sollte Sie trotzdem beachten, das trotz Verfahrensfreiheit die öffentlich-rechtlichen Anforderungen eingehalten werden müssen. (Zum Beispiel: Standsicherheit, Bebauungsplan in Ihrem Ort beachten, Umweltschutz und Denkmalschutz). Bezüglich dieser Themen ist jede Person selber verantwortlich die nötigen Informationen einzuholen.

 

Wann wird eine Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung in Bremen benötigt?

Terrassenüberdachung Baugenehmigung Bremen

Eine Terrassenüberdachung Baugenehmigung in Bremen wird immer dann benötigt, wenn die oben genannten Richtlinien für verfahrensfreie Bauvorhaben nicht eingehalten werden können oder wollen. Möglicherweise hat man von seiner Überdachung andere Vorstellungen und möchte sich nicht nur die Vorgaben eingrenzen lassen. Immer dann ist auch in Bremen eine Baugenehmigung notwendig. Es sollte auch beachtet werden, dass Überdachungen zu den festen Bauten zählen und deshalb im Bebauungsplan festgelegt sein muss das solch eine Bebauung erlaubt ist.

Grundsätzlich sollte unbedingt beachtet werden, dass vor dem Baubeginn die Baugenehmigung angefordert wird und nicht erst danach. Ansonsten kann es unter Umständen passieren, dass die Terrassenüberdachung wieder abgebaut werden muss.

Folgende Unterlagen müssen einem Bauantrag beigelegt werden:
(Vollständigkeit & Rechtsgültigkeit nicht garantiert)

  • Bauzeichnung
  • Baubeschreibung
  • Lageplan (+Nachbargrundstücke)
  • Statik
  • Bauantrag selbst
  • evtl. noch ortsbedingte weitere Dokumente

 

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Terrassenüberdachung nicht ohne Einverständnis des/der Nachbarn errichten

Wenn man in Bremen eine Terrassenüberdachung, vor wenn man ohne Baugenehmigung auskommen möchte, errichtet sollte man bei einer Grenzbebauung davor seinen um die Einverständnis bitten. Ansonsten kann einem der Nachbar einen Strich durch die Rechnung ziehen und den Abbau anfordern. Wurden die Mindestabstände zur Grenze nicht eingehalten, wird die Terrassenüberdachung wahrscheinlich wieder abgebaut werden müssen.

Unbedingt sollten alle Informationen auf dem Bauamt, VOR! Baubeginn eingeholt werden. Ganz egal ob mit oder ohne Baugenehmigung. So kann man vermeiden etwas Wichtiges zu übersehen und die Terrassenüberdachung muss später nicht abgebaut werden. Das möchte niemand.

 
 
 

Weiterführende Links


Bremische Landesbauordnung vom 4. September 2018 (pdf, 888.9 KB)
Bremen – Rechtsgrundlagen
 
 

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