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Terrassenüberdachung Baugenehmigung Mecklenburg-Vorpommern

Terrassenüberdachung Baugenehmigung Mecklenburg-Vorpommern – Das müssen Sie wissen!

Terrassenüberdachung Baugenehmigung Mecklenburg-Vorpommern
In diesem Artikel erfahren Sie alle Informationen & hilfreiche Tipps über die Terrassenüberdachung Baugenehmigung Mecklenburg-Vorpommen. Bauverordnungen beinhalten viele Vorschriften. Auch ortsspezifische Vorschriften können hinzukommen. Sie möchten eine Terrassenüberdachung in Mecklenburg-Vorpommern errichten? Dann gilt es einige Dinge zu beachten. Welche Überdachung genau und ob eine Terrassenüberdachung auch ohne Baugenehmigung gebaut werden darf, klären wir im nachfolgenden Text.

 

Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung in Mecklenburg-Vorpommern?

In jedem Bundesland Deutschlands gilt eine eigene Bauverordnung, die sich unter anderem auch von Ort zu Ort unterscheiden kann. Darum sind die Vorschriften auch in jedem Bundesland anders. Grundsätzlich ist es möglich eine Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung in Mecklenburg-Vorpommern aufzustellen. Einige Vorschriften gilt es trotzdem zu beachten und einzuhalten.
Man sollte sich aber desto trotz unbedingt vor Baubeginn bei der zuständigen Baubehörde über die geltenden Vorschriften informieren. In manchen Regionen in Mecklenburg-Vorpommern dürfen Terrassenüberdachungen unter folgenden Voraussetzungen ohne Genehmigung errichtet werden (Vollständigkeit & Rechtsgültigkeit nicht garantiert):

  • Terrassenüberdachung mit Max. 30m²
  • Maximale Höhe der Überdachung: 3m
  • Maximale Tiefe der Überdachung: 3m
  • Es muss den Festlegungen im Bebauungsplan entsprechen
  • Direkt an einer Grundstücksgrenze dürfen max. 9m bebaut werden
  • Insgesamt an Grundstücksgrenzen dürfen max. 15m bebaut werde

Unter andere zählen auch folgende Zubehöre der Terrassenüberdachung als unbedeutende Anlagen oder unbedeutende Teile von Anlagen – also Verfahrensfreie Bauvorhaben: Markisen, Rollläden, Terrassen, Pergolen, …

 

Vorlagen für eine Terrassenüberdachung Baugenehmigung in Mecklenburg-Vorpommern

Terrassenüberdachung Baugenehmigung Mecklenburg-Vorpommern

Grundsätzlich sind Terrassenüberdachungen mit einer Fläche von 30m² und einer Tiefe von 3m, in Mecklenburg-Vorpommern als verfahrensfrei anzusehen. Hier spricht man von einer reinen Überdachung (ohne Seitenwände). (Befindet sich der gewünschte Bauort in einem B-Plangebiet können andere Festsetzungen getroffen worden sein.)

Da eine Terrassenüberdachung zu den Hauptnutzungen zählt sind Abstandsflächen von mind. 3m einzuhalten. Zu beachten gilt es, dass bei einem Doppelhaus andere Regeln gelten.

Selbstverständlich sind trotz Verfahrensfreiheit, die örtlichen Baugesetzte und Verordnungen einzuhalten. Hier ist jeder selbst verantwortlich & muss sich beim zuständigen Bauamt informieren. Da dies nicht Allgemein beantwortet werden kann , sollte die zuständige Baubehörde aufgesucht werden und Erkundigungen über das geplante Bauvorhaben eingeholt werden.
 

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Wann wird eine Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung in Mecklenburg-Vorpommern benötigt?

Für Terrassenüberdachungen, welche die oben genannten Maße nicht einhalten können ist eine Baugenehmigung erforderlich. Ein Bauantrag muss also gestellt werden. (Als Begrenzungsmaße sind nicht die Stützen-Abstände, sondern die absolute Dachfläche einschl. Dachrinne entscheidend.)

Grundsätzlich sollte es in Mecklenburg-Vorpommern keinen Unterschied machen, ob die Terrassenüberdachung freistehend oder als Anbau ausgeführt werden soll. Ob für Ihren Standort zusätzliche bzw. spezielle Verordnungen oder Genehmigungen einzuhalten sind erfahren Sie am örtlichen Bauamt bzw. der zuständigen Baubehörde. Dort weiß man genau Bescheid. Auch für Terrassenüberdachungen, die eine Genehmigung brauchen, liegen die Informationen der einzuhaltenden Dinge und notwendigen Unterlagen vor.

Bitte fragen Sie bei ihrer Zuständigen Baubehörde einfach nach. Da in manchen Fällen nicht alle Unterlagen notwendig sind bzw. noch etwas benötigt wird.

 

Folgende Bauvorlagen werden für eine Terrassenüberdachung Baugenehmigung in Mecklenburg-Vorpommern (dreifach Ausgeführt), in der Regel benötigt:

Der Weg zum zuständigen Bauamt wird unseres Erachtens als sehr wichtig empfunden und sollte nie ganz ausgelassen werden. Jede Stadt oder Gemeinde hat wiederum ortsspezifische Baubedingungen, an die sich gehalten werden muss. Diese ortsspezifischen Informationen sollten Sie genau dort bekommen.

  • Bauantrag
  • Aktuelle Flurkarte
  • Baubeschreibung
  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Erklärung des Tragwerksplaners

 

Terrassenüberdachung Grenzbebauung in Mecklenburg-Vorpommern

Sollte es sich bei Ihrem Bauvorhaben um eine Grenzbebauung handeln, sollte nicht vergessen werden das Einverständnis der oder des betroffenen Nachbarn einzuholen. Sollte diese Einverständnis nicht eingeholt werden und Ihr Nachbar wendet sich später gegen Sie oder ist mit der Überdachung nicht einverstanden, kann ein Abbau der Terrassenüberdachung veranlasst werden. Das möchte niemand. Wir empfehlen dieses Einverständnis unbedingt in schriftlicher Form einzuholen.

 
 
 

Weiterführende Links


Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) *in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015
§ 61 LBauO M-V Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
 
 

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