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Terrassenüberdachung Baugenehmigung Hamburg

Terrassenüberdachung Baugenehmigung Hamburg – Das müssen Sie wissen!

Terrassenüberdachung Baugenehmigung Hamburg
Auch im Bundesland Hamburg gibt es bei einer Terrassenüberdachung Baugenehmigung einige Dinge zu beachten. Ob man für seine Terrassenüberdachung in Hamburg eine Baugenehmigung benötigt bzw. unter Einhaltung welcher Faktoren eine Überdachung, ohne Baugenehmigung errichtet werden kann, erfahren Sie im nachfolgenden Beitrag.

 

Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung in Hamburg?

Grundsätzlich besteht fast in jedem Bundesland Deutschlands die Möglichkeit eine Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung zu errichten. Eine solche verfahrensfreie Variante gibt es auch in Hamburg. Eine Baugenehmigung ist in Hamburg grundsätzlich nicht notwendig, wenn die Grundfläche der Überdachung 50m² und eine Tiefe von 3m nicht überschritten wird.

Das heißt aber nicht, dass überhaupt nichts beachtet werden muss und jeder bauen kann wie es ihm beliebt. Handelt es sich bei Ihrem Bauvorhaben grundsätzlich um ein Vorhaben für das keine Baugenehmigung notwendig ist müssen Sie dennoch, die örtlichen Vorschriften und die öffentlich-rechtlichen Anforderungen erfüllen. Die Anlage muss materiell und baurechtsmäßig nach den geltenden Regeln errichtet werden.

Man sollte sich aber desto trotz unbedingt vor Baubeginn bei der zuständigen Baubehörde über die geltenden Vorschriften informieren. In manchen Regionen in Hamburg dürfen Terrassenüberdachungen unter folgenden Voraussetzungen ohne Genehmigung errichtet werden (Vollständigkeit & Rechtsgültigkeit nicht garantiert):

  • Terrassenüberdachung darf max. 50m² groß sein
  • Maximal 3 m Tiefe
  • Mindestens 3 m Abstand zur nächsten Grundstücksgrenze
  • Es muss den Festlegungen im Bebauungsplan entsprechen

Es gibt vielerorts noch mehr Auflagen wie örtliche Bebauungspläne oder Dinge die bezgl. Denkmal- oder Umweltschutz beim Bau beachtet werden müssen. Die Zustimmung der Nachbarn bei Grenzbebauung oder Brandschutzbestimmungen sind weitere Kriterien. Deshalb sollten sie das örtliche Bauamt bzw. die zuständige Baubehörde kontaktieren. Mehr dazu im übernächsten Punkt – „Warum sollte ich Kontakt mit der Baubehörde aufnehmen?“.

 

Wann wird eine Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung in Hamburg benötigt?

Terrassenüberdachung Baugenehmigung Mecklenburg-Vorpommern

Sollten Ihr Bauprojekt die oben genannten Maße und Bedingungen überschreiten, keine Sorge. Das bedeutet lediglich, dass dann eine Baugenehmigung für den Bau einer Terrassenüberdachung in Hamburg, notwendig ist. Auch dieses Vorhaben ist zu bewältigen. Ein Bauantrag muss gestellt werden.
Wie erwähnt muss also ein Bauantrag in Hamburg gestellt werden, wenn eine Baugenehmigung notwendig ist. Diesen Antrag und alle konkreten Infos für Ihren Ort und Ihr Grundstück bekommen Sie auf der zuständigen Baubehörde oder dem Bauamt.

Grundsätzlich werden für einen Bauantrag folgende Unterlagen benötigt:
(Vollständigkeit & Rechtsgültigkeit nicht garantiert)

  • Bauantragsformular selbst
  • Beschreibung des Bauvorhabens
  • statische Berechnungen
  • Lageplan des Baugrundstücks
  • ggf. weitere örtlich notwendige Unterlagen

 

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Warum sollte ich Kontakt mit der Baubehörde aufnehmen?

Dafür sprechen sehr viele Dinge. Es ist definitiv sinnvoll, wenn nicht sogar unumgänglich sich mit der zuständigen Behörde in Verbindung zu setzten. Da es vielerorts unterschiedliche Anforderungen und Vorschriften gibt ist es uns unmöglich alles lückenlos zusammenzufassen.

In Ihrer Stadt gelten vielleicht andere Bedingungen als in Ihrer Nachbarstadt. Auch von Grundstück zu Grundstück können wiederum andere Bebauungspläne etc. gelten. Alleine aus diesem Grund ist es mehr als sinnvoll sich an die Baubehörde zu wenden. Dort erfahren Sie alle spezifischen und konkreten Informationen für Ihr Bauvorhaben und Ihren Bauort.

 

In Hamburg bei Terrassenüberdachungen Grenzabstände zum Nachbarn beachten.

Vergessen Sie nicht auf die Grenzabstände der Hamburger Bauordnung zu achten. Hier ist außerdem festgelegt, dass zum Nachbargrundstück grundsätzlich mindestens 2,5m Abstand gehalten werden müssen. Wer diese Abstände nicht einhält, dem kann es passieren, dass der Nachbar gegen die bauliche Anlage vorgeht. Im schlimmsten Fall muss in unserem Fall die Terrassenüberdachung dann wieder mühevoll abgebaut werden und das möchte niemand.

Deshalb empfiehlt es sich bei Grenzbebauungen den betreffenden Nachbarn um Erlaubnis zu fragen. Dieses Einverständnis sollte unbedingt in schriftlicher Form eingeholt werden bzw. sollte Ihr Nachbar evtl. sogar die Baupläne unterschreiben.

 
 
 

Weiterführende Links


Hamburgische Bauordnung (HBauO)
Erleichterungen für den Wohnungsbau: Neue Hamburgische Bauordnung in Kraft getreten
 
 

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