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Terrassenüberdachung Baugenehmigung Nordrhein-Westfalen

Terrassenüberdachung Baugenehmigung Nordrhein-Westfalen – Das müssen Sie wissen!

Terrassenüberdachung Baugenehmigung Nordrhein-Westfalen
Eine Überdachung bringt einige Vorteile, sie schützt vor Witterungsbedingungen wie Sturm, Regen oder Sonne. Mit einer Überdachung steht einem Abend auf der Terrasse, bei jedem Wetter, nichts mehr im Weg. Vor der Anschaffung sollte man sich aber unbedingt über die Terrassenüberdachung Baugenehmigung in NRW erkundigen. Eine Terrassenüberdachung kann auch mit Seitenwänden ausgestattet werden und so als Sichtschutz fungieren. Im nachfolgenden Ratgeber finden Sie alles, was Sie zum Thema: Terrassenüberdachung Baugenehmigung in Nordrhein-Westfalen wissen sollten.

 

Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung in NRW?

Da in jedem Bundesland Deutschlands eigene Gesetzte für die Terrassenüberdachung Baugenehmigung gelten, hat natürlich auch NRW seine eigene Bauverordnung. Grundsätzlich ist es möglich eine Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung in bestimmten Baugebieten Nordrhein-Westfalens zu errichten. Es müssen trotzdem einige Dinge beachtet und eingehalten werde.

Auch wenn Sie die folgenden Richtlinien einhalten können und Sie für Ihre Überdachung in NRW keine Genehmigung brauchen, sollten Sie sich unbedingt beim zuständigen Bauamt informieren. In manchen Regionen in Niedersachsen dürfen Terrassenüberdachungen unter folgenden Voraussetzungen ohne Genehmigung errichtet werden (Vollständigkeit & Rechtsgültigkeit nicht garantiert):
(Vollständigkeit & Rechtsgültigkeit nicht garantiert)

  • Die Terrassenüberdachungen in NRW ohne Baugenehmigung darf max. 30 m² Fläche einnehmen.
  • Maximal 4,5 m Tiefe
  • Abstand zur Nachbargrenze von mind. 3 m
  • Grenzbebauungsvorschriften für Ihren Wohnort.
  • Die Bestimmungen im Bebauungsplan müssen eingehalten werden

Zu beachten gilt: Auch wenn für Ihre Terrassenüberdachung keine Baugenehmigung erforderlich sein sollte müssen dennoch alle Bauvorschriften eingehalten. Dafür ist jeder selbst verantwortlich. Generell muss das Bauvorhaben der zuständigen Baubehörde angezeigt werden. Außerdem müssen öffentlich-rechtliche Vorschriften beachtet und eingehalten werden.

 

Wann wird eine Terrassenüberdachung Baugenehmigung in Nordrhein-Westfalen benötigt?

Terrassenüberdachung Baugenehmigung NRW

Sollten bei Ihrem Bauvorhaben die oben genannten Vorgaben zu einer Terrassenüberdachung Baugenehmigung in NRW nicht eingehalten werden können ist eine Genehmigung in fast jedem Fall notwendig. Diese erlangen Sie am zuständigen örtlichen Bauamt. Dort bekommt man auch alle Informationen, Anträge und Formulare für dieses Vorhaben.

Es könnte in Ihrer Stadt Sonderregelungen geben. Natürlich kann es überall noch zusätzliche Sonderregelungen geben, die zum Beispiel nur in einer/m bestimmten Stadt/Ort gelten. Aus diesem Grund und generell empfiehlt es sich die örtliche Baubehörde, vor Baubeginn aufzusuchen. Dort liegen alle Informationen und Dinge die es zu beachten gibt auf. Es wäre schade, wenn eine Terrassenüberdachung wieder abgebaut werden muss, weil etwas übersehen wurde.

 

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Der Weg zu einer Terrassenüberdachung Baugenehmigung in NRW

Damit Sie in NRW eine Genehmigung für Ihre Terrassenüberdachung anfordern können müssen vorab einige Dinge geklärt werden. Sie sollten schon genaue Vorstellungen Ihrer Überdachung haben und diese mithilfe einer Skizze vorlegen können.

Terrassenüberdachung Baugenehmigung NRW mit Beschattung Natürlich ist Ihnen dabei Ihr gewählter Hersteller, in den meisten Fällen, eine große Hilfe & kann Ihnen nützliche Dokumente zur Verfügung stellen.

Wissen Sie schon genau wie Ihre Terrassenüberdachung errichtet werden soll, können Sie beim zuständigen Bauamt Informationen zur weiteren Vorgehensweise anfordern. Die Terrassenüberdachung Baugenehmigung in NRW ist für diese fast täglich Them.

Somit sollte der Weg von der Idee bis hin zur Genehmigung und Umsetzung nicht zu viel Zeit in Anspruch nehmen. Nachfolgend finden Sie ein Auflistung von Dokumenten welche Sie wahrscheinlich für eine Baugenehmigung in NRW bez. Ihrer Überdachung benötigen werden:

  • Bauantragsformular
  • Lageplan in Maßstab
  • Bauzeichnung – Skizzen werden nicht angenommen (1:100)
  • Baustatistik
  • Kosten- & Herstellungskosten
  • Baugenehmigungsverfahren für die Statik + Unterschrift des Verfassers
  • Angabe der Eigentümer der Nachbargrundstücke (mit Flurstücknummer, sowie Name und Anschrift)

 

Die Kosten einer Terrassenüberdachung Baugenehmigung in Nordrhein-Westfalen

Die Kosten für eine Genehmigung bewegen sich hier natürlich im gleichen Bereich wie in allen anderen Bundesländern Deutschlands. Wenn Sie Ihre Terrassenüberdachung in NRW errichten, haben Sie jedoch das Glück, dass nicht zwingen eine Baugenehmigung nötig ist. Unter Einhaltung bestimmter Richtlinien können Sie auf diese Verzichten, sparen sich die Kosten & können schneller mit dem Aufbau beginnen. Wahrscheinlich müssen Sie dann aber mit einigen Abstrichen bei Ihren Vorstellungen rechnen.

Die Kosten für die Baugenehmigung können sich von 0 EURO bis 650 EURO erstrecken. Eine genaue Auskunft darüber ist leider nicht möglich, da sie von Ihrem Wohnort & vom Aufwand Ihrer Genehmigung abhängig sind. In den meisten Bundesländern sind die Kosten für die benötigte Baugenehmigung aber relativ überschaubar und sollten Ihren Plan einer neuen Terrassenüberdachung nicht behindern.
 

Bei einer neuen Terrassenüberdachung in NRW nicht Ihren Nachbar vergessen

Speziell wenn der Bau einer Terrassenüberdachung in richtig Grenzbebauung geht, ist es sehr wichtig seine Nachbarn nicht außer Acht zu lassen. In manchen Orten & Städten in NRW hat Ihr Nachbar bei einer direkten Grenzbebauung einer neuen Terrassenüberdachung Mitspracherecht – außer der Bau ist schon im Bebauungsplan enthalten. Sie sollten also unbedingt vor dem Baubeginn Absprache mit ihm/ihr halten.

Einverständnis unbedingt in schriftlicher Form einholen. Falls eine Grenzbebauung geplant ist & diese nicht im Bebauungsplan enthalten ist, holen Sie das Einverständnis der Nachbarn unbedingt in schriftlicher Form ein. So können spätere, rechtliche Probleme vermieden werden.

 
 
 

Weiterführende Links


Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 – BauO NRW 2018)
 
 

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