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Terrassenüberdachung Baugenehmigung Brandenburg

Terrassenüberdachung Baugenehmigung Brandenburg – Das müssen Sie wissen!

Terrassenüberdachung Baugenehmigung Brandenburg
Eine Terrassenüberdachung bringt einige Vorteile mit sich. Doch man sollte die Terrassenüberdachung Baugenehmigung in Brandenburg nicht außer acht lassen. Immer mehr entscheiden sich für das Überdachen der bereits bestehenden- oder der neuen Terrasse. Schutz vor Wind, Regen und Sonne sind nur einige Vorteile. Natürlich hat auch das Bundesland Brandenburg seine eigene Bauverordnung und Gesetze, die beim Bau einer Terrassenüberdachung eingehalten werden müssen. Wir haben zu diesem Thema einige Informationen im folgenden Text zusammengefasst.

 

Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung in Brandenburg?

Grundsätzlich kann man auch in Brandenburg eine Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung errichten. Das ist an sich eine gute Nachricht. Es dürfen aber auch beim Bau einer verfahrensfreien Überdachung die Bauverordnung und die öffentlich-rechtlichen Vorschriften nicht außer Acht gelassen werden.

Laut der Brandenburger Bauverordnung können hier Terrassenüberdachungen bis 20m² Grundfläche und 75m³ umbauten Raum genehmigungsfrei errichtet werden. (Wenn, wie beschrieben alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden.)

Man sollte sich aber desto trotz unbedingt vor Baubeginn bei der zuständigen Baubehörde über die geltenden Vorschriften informieren. In manchen Regionen in Brandenburg dürfen Terrassenüberdachungen unter folgenden Voraussetzungen ohne Genehmigung errichtet werden (Vollständigkeit & Rechtsgültigkeit nicht garantiert):

  • Maximale Größe der Terrassenüberdachung 50m²
  • Mindestabstand zu Straßen bzw. öffentlichen Verkehrsflächen: 3m
  • Maximale Höhe der Überdachung: 3m

Bei einer Grenzbebauung gelten folgende Anforderungen:

  • Die Terrassenüberdachung darf max. 3 Meter hoch sein.
  • Wird die Höhe von 3 Metern überschritten – dann mind. 3 Meter Abstand zur Grenze
  • Maximale 9 Meter Länge direkt an der Grundgrenze

Für das Einhalten der öffentlich-rechtlichen Vorschriften ist natürlich jeder selbst verantwortlich. Öffentlich-rechtliche Vorschriften können zum Beispiel ein Bebauungsplan sein, die Brandschutzverordnung oder gewisse Denkmal- oder Naturschutzauflagen. Abstandsflächen müssen auch eingehalten werden. In der Regel beträgt zum Beispiel der Mindestabstand zum Nachbargrundstück 3m.

 

Wann wird eine Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung in Brandenburg benötigt?

Terrassenüberdachung Baugenehmigung Brandenburg

Können die oben genannten Dinge nicht eingehalten werden ist eine Baugenehmigung für Ihre Terrassenüberdachung in Brandenburg notwendig. Diese Baugenehmigung stellt in der Regel kein Problem dar. Um eine Baugenehmigung zu erlangen muss ein Bauantrag mit einigen Anträgen, Formularen und Plänen eingereicht werden. Das Formular für den Bauantrag selbst bekommen Sie bei Ihrem zuständigen Bauamt bzw. der Baubehörde. In manchen Städten oder Gemeinden finden Sie diesen Antrag auch Online.

Wie im nächsten Punkt genauer erläutert empfehlen wir die zuständige Baubehörde aufzusuchen. So können Fehler vermieden und Missverständnissen kann vorgebeugt werden. Niemand möchte seine neu errichtete Terrassenüberdachung wieder abbauen müssen.

 

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Folgende Dinge werden in der Regel für einen Bauantrag in Deutschland benötigt

  • Bauantrag
  • Baubeschreibung
  • Lageplan inkl. Nachbargrundstücke
  • Nachweis für die Statik
  • Bauzeichnungen
  • ggf. ortsspezifisch notwendige Dokumente

 

Sprechen Sie in Brandenburg mit der zuständigen Baubehörde über Ihre Terrassenüberdachung

Wir empfehlen unbedingt vor dem Kauf einer Überdachung in Brandenburg den Kontakt zur zuständigen Baubehörde oder zum zuständigen Bauamt herzustellen. Egal ob es sich in Ihrem Fall um den Bau eine Terrassenüberdachung mit- oder ohne Baugenehmigung handelt. Die zuständige Behörde hat alle Informationen und so übersehen Sie nichts.

Da bei einem Bauvorhaben sehr viele Dinge nur im Einzelfall beurteilt werden können unterstreicht das unsere Empfehlung die Behörde aufzusuchen. Oft gibt es unterschiedliche Bebauungspläne in den Städten und Gemeinden. Diese müssen wie erwähnt natürlich eingehalten werden. Wir können diesbezüglich daher keine allgemein zusammengefasste Antwort, für ganz Deutschland bzw. ganz Brandenburg geben.

Unbedingt vor Baubeginn die Behörde aufsuchen. Denn sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass etwas vergessen oder falsch umgesetzt wurde, muss im schlimmsten Fall die schöne neue Überdachung wieder abgebaut werden. Das wäre sehr schade.

 

Warum meine Terrassenüberdachung in Brandenburg auch meine Nachbarn interessiert?

Wie bereits beschrieben gilt es die vorgeschriebenen Abstände einzuhalten. Können Sie auf Ihrem Grundstück den Abstand zum Nachbarn nicht einhalten, bedeutet das nicht sofort, dass der Bau einer Überdachung nicht möglich ist. Ein Einverständnis der betroffenen Nachbarn ist hier notwendig. Wir empfehlen dieses Einverständnis unbedingt in schriftlicher Form einzuholen. Außerdem sollten Sie das vor dem Bau der Terrassenüberdachung einholen.

 
 
 

Weiterführende Links


Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) 1) 2) – In der Fassung der Bekanntmachung vom 15. November 2018
Entscheidungshilfen zum Vollzug der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO)
Bauordnungsrecht im Land Brandenburg 2018
 
 

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